Der heute 86-jährige … übernahm die oberste Wohnung StWE Nr. 51058 (6 ½-Zimmerwohnung), die an seine Tochter vermietet ist. Seine beiden 80-jährigen Schwestern bewohnen die ehemalige elterliche Wohnung StWE Nr. 51053 und haben den ehemaligen Laden an einen Dritten vermietet. … bewohnt den nördlichen Teil StWE Nr. 51052 mit seiner Familie. Die wegen der Aufteilung in Stockwerkeigentum ergangene neue amtliche Schätzung setzte den Gebäudeneuwert auf Fr. 3'971'000.-- fest. Mit Gebührenrechnungen vom 4. Mai 2004 hat die Gemeinde der StWEG … folgende