1. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft … ist Eigentümerin eines aus dem 16. Jahrhundert stammenden, an der Hauptstrasse von … liegenden …hauses. Der Schatzungswert dieses Hauses belief sich bis 1996 auf rund 1,9 Mio. Franken. Im Jahre 1996 wurde das Haus in Stockwerkeigentum aufgeteilt, um die Eigentumsverhältnisse in der Familie klar zu regeln. Der heute 86-jährige … übernahm die oberste Wohnung StWE Nr. 51058 (6 ½-Zimmerwohnung), die an seine Tochter vermietet ist.