Sie ist ihnen dabei und beim Haushalt behilflich. In … wurde sie steuerlich bis zum Jahr 2003 als Wochenaufenthalterin erfasst. Mit Feststellungsverfügung vom 15. April 2004 aberkannte die Gemeinde … den Wochenaufenthalterstatus und hielt fest, dass sich ihr Hauptsteuerdomizil ab 1. Januar 2004 in … befinde. Die dagegen erhobene Einsprache wies der Gemeindevorstand mit Entscheid vom 10. Juni 2004 ab.