gehen zu einem Fünftel zulasten der Gemeinde …, zu drei Fünfteln zulasten der Baugesellschaft …, bestehend aus … und …, und zu einem Fünftel zulasten von … und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 4. Die Baugesellschaft …, bestehend aus … und …, entschädigt die Gemeinde … aussergerichtlich mit Fr. 1'500.-- (inkl. MWST); … hat der Gemeinde … eine Parteientschädigung von Fr. 1'000.-- (inkl. MWST) zu bezahlen.