2. Die Gerichtskosten, bestehend - aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'000.-- - und den Kanzleiauslagen von Fr. 238.-- zusammen Fr. 2'238.-- gehen je zur Hälfte zulasten von … und der Gemeinde …. Die entsprechenden Kostenanteile sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 3. … hat der Gemeinde … eine reduzierte aussergerichtliche Entschädigung von Fr. 1'500.-- zu bezahlen.