In seiner Stellungnahme vom 13. Oktober 2003 stellte er den ermittelten Sachverhalt nicht in Abrede. Er machte jedoch geltend, dass die Leitung dem 1968/69 der Gemeinde vorgelegten, von dieser bewilligten und entsprechend auch realisierten Projekt entspreche. Da es sich um eine so genannte Astleitung handle, habe der damalige Wasserfachchef der Gemeinde empfohlen, einen Stetslauf vorzusehen. Dieser sei von ihm nur zurückhaltend eingesetzt worden; einen persönlichen Vorteil habe er aus dem Wasserbezug nicht gezogen.