2. Am 1. Januar 2003 verlegte … sein steuerrechtliches Domizil von … an den Wohnort seiner Eltern nach … In der Steuererklärung 2003 wurde unter Beruf/Tätigkeit „Invalid“ angegeben. Einkünfte aus unselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit wurden keine deklariert. Ferner wurde unter der Position 13 „Einkaufsbeiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2)“ Fr. 21'600.-- in Abzug gebracht.