Dies hat er mit Rechnung vom 1. Dezember 2004 denn auch getan. Auf der anderen Seite ist es für die Adressaten von Gemeindebeschlüssen aber auch zumutbar, die publizierten Beschlüsse selber oder mittels einer Vertrauensperson regelmässig zur Kenntnis zu nehmen. Dies gilt ebenso bezüglich Personen mit Wochenaufenthalterstatus, die ja regelmässig an ihren gesetzlichen Wohnsitz, als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen, zurückkehren. Somit sind vorliegend keine Gründe ersichtlich, wonach die Gemeinde ihrer Mitteilungspflicht nicht nachgekommen wäre.