Der Beschluss des Gemeindevorstandes vom 11. Mai 2004 betreffend die Feuerwehrpflichtersatzabgabe für das Jahr 2004 wurde anschliessend auf diese ortsübliche Art und Weise veröffentlicht. Zudem beschloss der Gemeindevorstand in seiner Sitzung vom 29. Oktober 2004 und nachdem diverse Beschwerden gegen die Rechung vom 27. September 2004 eingegangen waren, die betreffenden Personen schriftlich zu benachrichtigen. Dies hat er mit Rechnung vom 1. Dezember 2004 denn auch getan.