2. Dagegen erhob …, wohnhaft in … mit Wochenaufenthalt in …, am 15. Dezember 2004 beim Verwaltungsgericht rechtzeitig Rekurs. Sie begründete diesen damit, dass sie über die Tariferhöhung von Fr. 100.-- auf Fr. 300.-- von der Gemeinde nicht informiert worden sei und sie den neuen Betrag in ihrer momentanen Situation als Studentin als zu hoch erachte. Sie sei hingegen bereit, für das Jahr 2004 den bisherigen Betrag von Fr. 100.-- zu bezahlen.