Darin sind ausschliesslich die Anlagekosten für das Gebäude enthalten. Abgezogen wird zudem noch eine Pauschale für Parkierungsanlagen von 25 %, weshalb effektiv nur 75 % des Gebäudeneuwertes als Bemessungsgrundlage dienen. Nicht berücksichtigt werden bei der Bemessung der Bodenwert und die Anschlussgebühren sowie weitere Aufwendungen der Bauherrschaft, die zur Preisbildung beitragen. Diese Kosten können sich leicht in der Grössenordnung von 30 % und mehr der gesamten Anlagekosten bewegen (vgl. die Schätzungsbeispiele in: Naegeli/Wenger, Der Liegenschaftenschätzer, S. 137 ff.).