Für die restlichen 7,79% (entsprechend dem Anteil der Wohnung 3, die ursprünglich als Erstwohnung geplant war) bzw. 7,80% (Differenz zu den verlangten 35%) setzte die Gemeinde mit Veranlagungsverfügungen vom 17. August 2004 eine Ersatzabgabe in Höhe von CHF 94'241.-- bzw. CHF 94'362.-- fest. Sie ging dabei von einem Gebäudeneuwert der gesamten Liegenschaft von CHF 5'645'600.-- gemäss amtlicher Schätzung vom 19. Juli 2004 aus, was nach einem Abzug von 25% für die vorgeschriebenen Parkplatzanlagen im Sinne von Art. 47k