2. Mit Eingabe vom 8. Dezember 2004 reichte … dagegen beim Verwaltungsgericht Rekurs ein. Zur Begründung führte er aus, das Verursacherprinzip sei ungenügend berücksichtigt. Seine Liegenschaft verfüge nur über eine Wohnung. Die Kosten sollten sich kausal nachvollziehen lassen. Verbrauchsgebühren hätten nichts mit der Bausumme zu tun.