Am 8. Oktober 2004 stellte ihm die Gemeinde für das Kalenderjahr 2004 die Benützungsgebühren für Wasser, Kanalisation und Abfall sowie die Verkehrsabgabe nach dem Kreisgesetz über den öffentlichen Verkehr mit insgesamt Fr. 3'513.-- in Rechnung. Dagegen erhob … am 28. Oktober 2004 beim Gemeindevorstand Einsprache, welche mit einlässlich begründetem Entscheid vom 22. November 2004 unter Bestätigung der vorangegangenen Rechnungsstellung jedoch abgewiesen wurde.