Auch aus diesen Vorbringen vermag er im Ergebnis nichts zu Gunsten seiner Begehren abzuleiten. Dies bereits deshalb, weil die Gemeinde zur Deckung der Auslagen für den Unterhalt und den Betrieb der Anlagen für Wasser und Abwasser – auch im Vergleich mit anderen Bündner Kleinstgemeinden betrachtet – mit den je Fr. 50.--/Jahr äusserst tiefe, nicht einmal den minimalen Gesamtaufwand für Wasser und Abwasser (gemäss Voranschlag 2005: Ausgaben: Fr. 8'400.--; Gebühreneinnahmen: Fr. 5'400.--) deckende Gebühren erhebt. Insofern hat der Einwand des Rekurrenten streng genommen durchaus etwas an sich.