c) Bereits den nun bei den Akten liegenden Baueingabeplänen vom November 1959 kann ohne weiteres entnommen werden, und der gerichtliche Augenschein hat dies denn auch bestätigt, dass die zweigeschossige rekurrentische Liegenschaft auf jedem Geschoss jeweils eine eine identische Raumeinteilung aufweisende Wohneinheit im Halte von je 58 m2 aufweist. Entsprechend geht auch die aktuelle amtliche Schätzung von zwei Wohnungen aus. Das Erdgeschoss wird derzeit lediglich vom Rekurrenten und seiner Ehefrau bewohnt, welchen eine Küche, ein Bad/WC, ein Archivraum, ein Schlafzimmer und ein Wohn-/Esszimmer zur Verfügung stehen.