5. Am 7. April 2004 führte eine Delegation der III. Kammer des Verwaltungsgerichtes einen Augenschein durch, an welchem der Rekurrent mit seiner Ehefrau und der Gemeindepräsident in Begleitung der Gemeindekanzlistin sowie des gemeindlichen Anwalts teilnahmen. Allen Anwesenden wurde dabei Gelegenheit erteilt, an Ort und Stelle anhand der Örtlichkeiten auch noch mündlich ausführlich zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Die Gemeinde gab dabei die Baueingabepläne vom November 1959 zu den Akten, während der Rekurrent auf die weitgehend fehlende Kücheneinrichtung im Obergeschoss hinwies.