6. Am 14. September 2006 liess der Versicherte gegen die Verfügungen vom 28. Juli 2006 beim Verwaltungsgericht Graubünden Beschwerde erheben und beantragte ab 1. Februar 2005 bis zum 30. Juni 2005 und wiederum ab dem 1. September 2005 die Ausrichtung einer Dreiviertelsrente. Der Beschwerdeführer sei gemäss Mitteilung über die Anspruchsfrist vom 17. November 2005 sowie der Absenzen und Taggeldkontrolle der Arbeitgeberin seit dem 7. Februar 2004 in seiner Arbeitsfähigkeit erheblich eingeschränkt und nicht, wie in der IV-Verfügung fälschlicherweise festgehalten, erst ab dem 22. März