c) Der beiliegende MRI-Bericht des Kantonsspitals Chur vom 5. Juli 2006 (LWS) zeigte einen links lateral liegenden Bandscheibenprolaps im Segment L4/L5 mit Kompression der absteigenden Nervenwurzel L5. Zur letzten Kontrolle sei der intraspinale Prolapsanteil etwas zunehmend, der grosse zuletzt erkennbare intraforaminale Propapsanteil sei nicht mehr nachzuweisen. Daraufhin verlangten die SBB am 18. August 2006 die Akten und bezogen sich auf die Verfügungen vom 28. Juli 2006.