b) Aus dem Arztbericht von Dr. … vom 25. Juli 2006 gehen die bekannten Diagnosen hervor. Unter Berücksichtigung des Gesamtbildes bestehe beim Patienten als SBB-Wagenreiniger eine vollständige Arbeitsunfähigkeit, bei adaptierter Tätigkeit mit Wechselbelastung bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 30% mit einer gewissen Einschränkung der Leistungsfähigkeit aufgrund der chronischen Schmerzsituation.