5. a) Am 27. Juli 2006 reichte der Versicherte einen Arztbericht von Dr. … ein. Am 2. August 2006 wurde er schriftlich aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen, worauf er am 11. August 2006 antwortete, er wolle das Zeugnis als konkreten Antrag zur Prüfung einer Rentenerhöhung im Sinne einer seit der letzten Verfügung eingetretenen Verschlimmerung des Gesundheitszustandes sehen. Der Bericht solle aber keinesfalls als Einsprache gegen den Verfügungserlass vom 23. Juni 2006 gewertet werden.