Aufgrund ausstehender Verrechnungsanträge teilte die IV-Stelle dem Versicherten mit, dass sie ihm für die Zeit vom 1. März bis 30. Juni 2005 und vom 1. September 2005 bis zum 30. Juni 2006 eine separate Verfügung zustellen werde. Mit Verfügungen vom 28. Juli 2006 wurden dem Versicherten, seiner Frau und seinen Kindern für die Zeit vom 1. März bis zum 30. Juni 2005 und vom 1. September 2005 bis zum 30. Juni 2006 wiederum Renten in gleicher Höhe zugesprochen.