4. Am 23. Juni 2006 wurde seitens der IV-Stelle ab 1. Juli 2006 eine Rente von Fr. 938.--, pro Kind eine solche von Fr. 375.-- verfügt. Bezüglich der Begründung des IV-Grades wurde auf das Beiblatt verwiesen. Aufgrund ausstehender Verrechnungsanträge teilte die IV-Stelle dem Versicherten mit, dass sie ihm für die Zeit vom 1. März bis 30. Juni 2005 und vom 1. September 2005 bis zum 30. Juni 2006 eine separate Verfügung zustellen werde.