e) Am 9. November 2005 lieferte auch Psychiater Dr. … sein Gutachten ab. Der Versicherte leide mindestens seit der ersten Hälfte 2004 an einer mittelgradigen depressiven Episode. Jedenfalls sei die depressive Verstimmung erstmals anlässlich einer ambulanten Untersuchung auf der Notfallstation des Kantonsspitals Chur vom 29. April 2004 aufgefallen. Er persönlich würde sich der Einschätzung von Dr. … anschliessen, allerdings würde er aus „bis dato“ ein „bis auf weiteres“ machen.