Momentan arbeite der Versicherte 50% in adaptierter Tätigkeit. In Absprache mit den Vorgesetzten bei den SBB würden Arbeiten mit Heben von schweren Lasten vermieden und das Treppensteigen soweit möglich eingeschränkt. b) Am 31. Oktober 2004 teilte Dr. … dem ärztlichen Dienst der SBB mit, dass hinsichtlich der Knie- und Rückenleiden eine Einschränkung der Belastbarkeit des Versicherten vorliege. Versuchsweise sollte dessen Arbeitsfähigkeit mittels chondroprotektiver Behandlung und behinderungsgerechter Arbeitszuteilung ab dem 1. Januar 2005 gesteigert werden können.