{"Signatur": "GR_VG_002", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2007-01-16", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_VG_002_S-2006-114_2007-01-16.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/S_2006_114_4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcf10804f446ce9ad91cab3ceb55b01ec36b9d15df6b4cc27cde44503d03f1d1dd21ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8?path=4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcf10804f446ce9ad91cab3ceb55b01ec36b9d15df6b4cc27cde44503d03f1d1dd21ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2006_114", "Checksum": "588950684e8ec06e1629dfc708607149"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2006 114"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 2. Kammer 16.01.2007 S 2006 114"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale amministrativo 2a Camera 16.01.2007 S 2006 114"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 2. Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Grisons  2. Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale amministrativo 2a Camera"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "IV-Rente | Invalidenversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/49/1459", "Zeit UTC": "12.05.2024 04:26:20", "Checksum": "48a1439451080f70a0cc9a3903082da2", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Graubünden Verwaltungsgericht 2. Kammer 16.01.2007 S 2006 114\nRegeste:\nIV-Rente | Invalidenversicherung\n\nS 06 114\n\n2. Kammer als Versicherungsgericht\n\nURTEIL\nvom 16. Januar 2007\n\nin der verwaltungsrechtlichen Streitsache\n\nbetreffend IV-Rente\n\n1. …, geboren 1959, ist portugiesischer Staatsangehöriger, verheiratet und hat\nzwei volljährige Kinder. Am 28. Januar 2005 meldete er sich zum Bezug von\nLeistungen der Invalidenversicherung (IV) an. In seinem Gesuch gab er an,\nwegen Arthrose an beiden Knien zurzeit zu 50% arbeitsunfähig zu sein.\nAufgrund der ständigen Schmerzen habe sich sein psychischer Zustand\nverändert, weshalb er sich in psychiatrische Behandlung habe begeben\nmüssen. Zudem gehe er wegen der Schmerzen regelmässig zu seinem\nHausarzt Dr. ...\nAus der Arbeitgeberbescheinigung vom 4. April 2005 geht hervor, dass der\nVersicherte als Betriebsangestellter und Waggonreiniger bei den\nSchweizerischen Bundesbahnen (SBB) bis zum 22. Juni 2004 zu 100%, ab\ndem 23. Juni 2004 zu 50% gearbeitet hatte.\n\n2. a) Gemäss Bericht des Hausarztes Dr. … vom 10. April 2005 sei der Versicherte\nwegen seiner Kniebeschwerden, einem rezidivierenden\nLumbovertebralsyndrom und einer reaktiven Depression seit dem 22. März\n2004 bis auf weiteres zu 50% arbeitsunfähig. Er könne unter Vermeidung von\nTreppensteigen und Heben schwerer Lasten etwa 4 Stunden, für knie- und\nrückenschonende Arbeiten bei wenig intellektuellen und sprachlichen\nAnforderungen 4 bis maximal 6 Stunden pro Tag arbeiten. Momentan arbeite\nder Versicherte 50% in adaptierter Tätigkeit. In Absprache mit den\nVorgesetzten bei den SBB würden Arbeiten mit Heben von schweren Lasten\nvermieden und das Treppensteigen soweit möglich eingeschränkt.\nb) Am 31. Oktober 2004 teilte Dr. … dem ärztlichen Dienst der SBB mit, dass\nhinsichtlich der Knie- und Rückenleiden eine Einschränkung der Belastbarkeit\ndes Versicherten vorliege. Versuchsweise sollte dessen Arbeitsfähigkeit\nmittels chondroprotektiver Behandlung und behinderungsgerechter\nArbeitszuteilung ab dem 1. Januar 2005 gesteigert werden können.\n\nc) Einem Bericht der Klinik … vom 12. April 2005 ist zu entnehmen, dass der\nVersicherte aus psychiatrischer Sicht zu 50% arbeitsunfähig sei, der weitere\nVerlauf sei nicht abschätzbar, allenfalls liesse sich durch Anpassung der\nantidepressiven Therapie eine Verbesserung der psychiatrisch bedingten\nArbeitsunfähigkeit erzielen. Aus rheumatologisch-ergonomischer Sicht\nbestehe eine maximale Belastbarkeit von 20 - 25 kg. Für die bisherige\nTätigkeit als Waggonreiniger bestehe aus rein rheumatologischergonomischer Sicht eine ganztägige Arbeitsfähigkeit, wobei vermehrte\nPausen von 1 - 2 Stunden pro Tag eingehalten werden, und kniebelastende\nTätigkeiten nicht mehr als 10 - 20%, bezogen auf einen 8-Stunden-Arbeitstag,\nvorkommen sollten. Die weitere Entwicklung der Arbeitsfähigkeit hänge vom\nweiteren Verlauf der aktuell vorliegenden Depression sowie der linksseitigen\nKniegelenkproblematik ab, welche nicht abschätzbar sei.\n\nd) Am 24. Mai 2005 war die IV-Stellenärztin Dr. … mit einer psychiatrischen\nBegutachtung einverstanden. Dr. … berichtete am 17. Oktober 2005, er\nerachte den Versicherten aus psychiatrischer Sicht zu 100% arbeitsfähig. Er\nsei vom 1. bis zum 31. Mai 2005 zu 100%, vom 1. Juni bis zum 15. Juni 2005\nzu 50% und dann ab dem 16. Juni 2005 wieder zu 100% arbeitsfähig\ngewesen. Der Patient sei wach und allseitig orientiert, weise keine\nKonzentrations-, Auffassung- oder Merkfähigkeitsstörungen auf, formales\nDenken, inhaltlich konzentriert auf seine Knieschmerzen, psychomotorisch\nruhig, leicht angetrieben, verbal manchmal laut und impulsiv, da er sich von\nden Ärzten unverstanden fühle.\n\ne) Am 9. November 2005 lieferte auch Psychiater Dr. … sein Gutachten ab. Der\nVersicherte leide mindestens seit der ersten Hälfte 2004 an einer\nmittelgradigen depressiven Episode. Jedenfalls sei die depressive\nVerstimmung erstmals anlässlich einer ambulanten Untersuchung auf der\nNotfallstation des Kantonsspitals Chur vom 29. April 2004 aufgefallen. Er\npersönlich würde sich der Einschätzung von Dr. … anschliessen, allerdings\nwürde er aus „bis dato“ ein „bis auf weiteres“ machen.\n\nf) Dr. … orientierte am 8. Februar 2006, dass der Versicherte wegen\nKnieschmerzen und dem lumbovertebralen Syndrom sowie der arteriellen\nHypertonie und der Hyperlipidämie bei ihm in Behandlung stehe. Am\nKantonsspital sei am 29. September 2005 ein MRI durchgeführt worden. Beim\nlinken Knie liege ein schräg bis an die Meniskusober- resp. -unterfläche\nreichende Signalalteration im Innenmeniskushinterhorn, eventuell ein neuer\nRiss, postoperative Signalstörung, leichte mediale Gonarthrose mit\nsubchondraler Aktivierungszone im medialen Tibialplateau und ein\ngrossvolumiger Gelenkserguss vor. Im rechten Knie diagnostizierte er einen\nkomplexen, bis an die Meniskusunterfläche reichenden Riss im\nInnenmeniskushinterhorn am Übergang zur Pars intermedia und einen\ngeringen Gelenkserguss (Bericht Dr. Freyholdt vom 30. September 2005).\n\n"}