11. Die IV-Stelle hat das Invalideneinkommen gestützt auf die rechtsprechungsgemäss zur Anwendung gelangende LSE-Statistik 2004, Tabelle TA 1, Anforderungsniveau 4, ermittelt und, ausgehend von einer Arbeitsfähigkeit von 50%, auf CHF 28'692.12 festgesetzt. Insbesondere hat sie zu Recht unter Hinweis auf die Rechtsprechung das Abstellen auf die LSE "Grossregionen" abgelehnt. Sie hat vom erwähnten Einkommen einen behinderungsbedingten Abzug von 10% vorgenommen und so das für den Einkommensvergleich massgebliche Invalideneinkommen von CHF 25'766.20 ermittelt, was einen Invaliditätsgrad von 44% ergab.