8. Die IV-Stelle hat das Valideneinkommen auf der Grundlage des Einkommens, welches der Beschwerdeführer an seiner letzten Arbeitsstelle (…) erzielt hat, festgesetzt. Gestützt auf die vom Arbeitsgeber am 5. Januar 2004 gemachten Angaben ging sie von einem Monatslohn von CHF 3'500.00 aus; sie multiplizierte diesen Lohn mit 13 (13 Monatslöhne) und rechnete die Nominallohnentwicklung 2004 von 0,7% auf, womit ein Valideneinkommen 2004 von CHF 45'818.50 resultierte.