6. Der Beschwerdeführer verweist demgegenüber auf einen neueren, vom 21. März 2005 datierten Bericht des Dr. med. ... In diesem Bericht wird die Arbeitsunfähigkeit auf mindestens 70% veranschlagt. Nachdem ein Arbeitsversuch im Herbst gescheitert und eine Umschulung nach Meinung der Fachleute der IV nicht möglich sei, erachtet Dr. med. … den Beschwerdeführer als vollinvalid. Nach Meinung des Beschwerdeführers muss auf diesen Bericht von Dr. med. … abgestellt werden, da dieser Bericht den Zustand im rechtlich massgebenden Zeitpunkt des Einspracheentscheids wiedergebe.