5. Die IV-Stelle verweist zur Begründung auf die in der vorstehenden Sachverhaltsdarstellung unter Ziffer 3 aufgeführten ärztlichen Berichte. Gemäss Bericht … ist dem Beschwerdeführer eine leichte wechselbelastende Arbeit im Rahmen von 50% zumutbar. Im Bericht vom 9. Dezember 2003 führte Dr. med. … aus, der Beschwerdeführer könne eine Tätigkeit, die den Rücken nicht belastet, zunächst während vielleicht vier Stunden pro Tag ausüben, längerfristig sei eine geeignete Ganztagesarbeit, bei reduzierter Leistung, vorstellbar.