Darauf wird verwiesen. 3. Zwischen den Parteien ist umstritten, ob der Beschwerdeführer in einer leidensangepassten Tätigkeit zu 50% oder zu 70% arbeitsunfähig ist und ob die IV-Stelle im Rahmen des Einkommensvergleichs das Validen- sowie das Invalideneinkommen rechtskonform ermittelt hat.