4. Mit Verfügung vom 9. Februar 2005 sprach die IV-Stelle Graubünden dem Versicherten, ausgehend von einer Arbeitsunfähigkeit von 50%, eine Viertels- Invalidenrente zu (Invaliditätsgrad: 43%). 5. Hiegegen erhob der Versicherte am 10. März 2005 Einsprache mit dem Begehren um Zusprechung mindestens einer halben Invalidenrente. Zur Begründung reichte er insbesondere einen Bericht vom 21. März 2005 des Dr. med. … ein, gemäss welchem der Versicherte als Heizungsmonteur zu 100% und in irgendeiner andern Tätigkeit zu mindestens 70% arbeitsunfähig sei. Mit Entscheid vom 21. Juli 2006 wies die IV-Stelle die Einsprache ab.