3. Gerichtskosten werden keine erhoben, weil das Rekursverfahren in Sachen IPV laut Art. 19 KPVG i.V.m. Art. 1 lit. b Ziff. 5 und Art. 11 der Verordnung über das Verfahren in Sozialversicherungsstreitsachen - von hier nicht zutreffenden Ausnahmen abgesehen - kostenlos ist. Demnach erkennt das Gericht: 1. Der Rekurs wird abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben.