2. Dagegen liess … beim Verwaltungsgericht am 8. September 2006 fristgerecht Rekurs erheben mit dem sinngemässen Antrag um Aufhebung des angefochtenen Entscheides und Ausrichtung der IPV. Zur Begründung des Antrages wurde im Wesentlichen auf die schlechte finanzielle Situation des Rekurrenten hingewiesen, welcher zur Bestreitung des Lebensunterhaltes immer noch in grösserem Umfang von seinen Eltern unterstützt werde und die öffentliche Hand deshalb auch nicht habe um Unterstützung angehen müssen.