Der Rentenanspruch aus BVG für das Jahr 2004 im Umfang von Fr. 8'650.80 besteht ungekürzt. Aus diesen Berechnungen wird deutlich, dass ab dem Jahre 2002 keine Überentschädigungen vorliegen und die BVG-Rentenansprüche somit ungekürzt bestehen. Diese Renten sind entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen der Preisentwicklung anzupassen.