Jahr 2001 Überentschädigungsgrenze Fr. 53’503.15 ./. IV- und Suva-Leistungen Fr. 39'160.00 Einkommenslücke Fr. 14'343.15 Der Rentenanspruch aus BVG für das Jahr 2001 im Umfang von Fr. 4'685.85 besteht ungekürzt. Jahr 2002 Überentschädigungsgrenze Fr. 54'359.20 ./. IV- und Suva-Leistungen Fr. 37'932.00 Einkommenslücke Fr. 16'427.20 Der Rentenanspruch aus BVG für das Jahr 2002 im Umfang von Fr. 4'325.40 besteht ungekürzt.