Für die Überentschädigungsberechnung ist daher auf den mutmasslich entgangenen Verdienst ohne Abzug des zumutbarerweise zu erzielenden Verdienstes bzw. der Kinderzulagen abzustellen. Den folgenden Berechnungen liegen daher ein massgebliches hypothetisches Valideneinkommen von Fr. 57'998.-- für das Jahr 2000 sowie eine jährliche BVG-Invalidenrente von Fr. 4'806.00 zu Grunde. Unter Berücksichtigung der Überentschädigungsgrenze (90% des mutmasslich entgangenen Verdienstes inkl. jeweilige Normallohnindexerhöhung) gelangt man zu folgenden Ergebnissen: