Im Gutachten von PD Dr. … wird diese Diagnose einer konsekutiven Anpassungsstörung mit längerer depressiver Episode wiederholt, nebst einer mittelgradigen depressiven Episode nach ICD-10 F32.1. Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass die psychischen Beschwerden, welche zur heutigen 100%-igen Invalidität des Klägers beitragen, bereits während laufendem Versicherungsverhältnis mit der Beklagten entstanden sind und/oder weiter bestanden haben.