Die Frage nach dem adäquaten Kausalzusammenhang stellt sich lediglich im Rahmen der sozialen Unfallversicherung. Den vorliegenden medizinischen Akten lässt sich folgendes entnehmen: Im Gutachten von PD Dr. … vom 27. November 2003, Seite 2, wird auf einen Bericht von Dr. … vom 28. Dezember 1999 verwiesen, welcher eine schwere depressive Anpassungsstörung mit Verdacht auf latente Suizidalität diagnostizierte.