Das Verwaltungsgericht ist somit zur Beurteilung der eingereichten Klage zuständig. Auf die formgerecht eingereichte Klage ist einzutreten. b) Sowohl in der Klage als auch in der Replik werden ab dem 1. Juni 2004 lediglich drei Kinderrenten verlangt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Kinderrente für das vierte volljährige Kind erst später ausgerichtet wurde, als eine Studienbestätigung beigebracht worden ist. Die auf Hinweis der Beklagten anschliessend erfolgte entsprechende Klageergänzung für die vierte Kinderrente kann auch aus prozessökonomischen Gründen in diesem Verfahren berücksichtigt werden.