7. Am 26. April 2006 forderte das Gericht die Beklagte auf, die BVG- Invalidenrenten und die entsprechenden Kinderrenten ab 1. Januar 2001 nach den seitens der Invalidenversicherung festgelegten Invaliditätsgraden zu berechnen. Weiter seien die Überversicherungsberechnungen unter Berücksichtigung der sich aus den Unterlagen der Invalidenversicherung ergebenden jeweiligen mutmasslichen Einkommen vorzunehmen.