2. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) verfügte am 08. Dezember 2002 vorerst eine 20%-ige Rente ab 01. Dezember 2000 und erhöhte diese auf Einsprache hin ab 01. Januar 2003 auf 50%. Die psychischen Beschwerden wurden nicht als adäquate Unfallfolge eingestuft und entsprechend bei der Ermittlung des Invaliditätsgrades nicht berücksichtigt.