1. Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen, der angefochtene Entscheid aufgehoben und die Angelegenheit an die Vorinstanz zur Einholung eines medizinischen Obergutachtens und zu neuem Entscheid (inkl. Kosten UMEG-Gutachten von Fr. 15'205.--) zurückgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Aussergerichtlich hat die Vorinstanz (Unfallversicherer) … indes noch eine Parteientschädigung von Fr. 3'000.-- (inkl. MWST) zu bezahlen. Auf die dagegen an das Bundesgericht erhobene Beschwerde wurde am 5. Dezember 2007 nicht eingetreten (8C_162/2007).