genaue Kopfstellung beim Aufprall sowie weitere Begleitumstände ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf das Schadenspotential und die daraus resultierenden Folgen gehabt haben könnten. Die teilweise grundlegend unterschiedlichen Darstellungen über die Teil- und Hauptursachen und das Ausmass der tatsächlich unfallkausalen Faktoren vermag das Gericht jedoch selbst nicht vernünftig zu erklären, weshalb dazu noch umfassend eine Oberexpertise Klarheit verschaffen muss. Der Unfallversicherer wird dann erneut darüber befinden müssen.