Die Vertrauensärzte des Unfallversicherers stellten sich auf den Standpunkt, dass die beim Autounfall erlittene HWS-Stauchung samt Brustkorbprellung spätestens nach 6 Monaten wieder komplett hätte ausgeheilt sein müssen Als Beleg für die Intensität der Unfallfolgen verwiesen sie dabei speziell auf den unfallanalytischen Verkehrsbericht und die dort erwähnte geringfügige Geschwindigkeitsdifferenz (Delta-v: 3,5 bis 5 km/h) bei der Streifkollision. Allein diese Tatsache vermag für sich allein aber noch nicht hinreichend Auskunft über die Schwere der Verletzung an der HWS zu erteilen, da die