Überdies sind die Herkunft samt Auswirkung der festgestellten Traumata (Schwindelanfälle; rasche Ermüdung usw.) auf die Arbeitsfähigkeit weitgehend im Dunkeln geblieben. Die Vertrauensärzte des Unfallversicherers stellten sich auf den Standpunkt, dass die beim Autounfall erlittene HWS-Stauchung samt Brustkorbprellung spätestens nach 6 Monaten wieder komplett hätte ausgeheilt sein müssen Als Beleg für die Intensität der Unfallfolgen verwiesen sie dabei speziell auf den unfallanalytischen Verkehrsbericht und die dort erwähnte geringfügige Geschwindigkeitsdifferenz (Delta-v: 3,5 bis 5 km/h) bei der Streifkollision.