Die festgestellten degenerativen Veränderungen der HWS hätten sehr wohl aus eigener Dynamik die heute noch geklagten Rücken- und Nackenbeschwerden verursachen können. Rheumatologisch sei es zudem eine Erfahrungstatsache, dass die klinisch ermittelten Unkarthrosen, Spondylarthrosen und Osteochondrosen nicht innerhalb eines Jahres nach dem Unfall (2001) derart ausgeprägt entstanden sein könnten. Damit sei aber ein krankhafter Vorzustand hinreichend erstellt.