 Im Bericht vom 03.10.2006 hielt Dr. … (beratender Vertrauensarzt Unfallversicherer) dem UMEG-Gutachten noch entgegen: Neurologisch seien unmittelbar nach dem Unfall laut Spitalbericht weder eine Hirnerschütterung noch eine Amnesie (Erinnerungslücken) vorgelegen. Eine milde traumatische Hirnverletzung wegen der Streifkollision könne daher praktisch ausgeschlossen werden. Die festgestellten degenerativen Veränderungen der HWS hätten sehr wohl aus eigener Dynamik die heute noch geklagten Rücken- und Nackenbeschwerden verursachen können.