wobei es sich bei der Versicherten aber um eine emotional labile Persönlichkeit (Tränenausbrüche) handle. Entgegen anders lautender Darstellung der Versicherten sei jedoch kein Kopfanprall (Abknickmechanismus) beim Unfall aktenkundig, der eine Hirnverletzung hätte auslösen können. Psychiatrisch sei die UMEG zu wenig auf die persönlichen Begleitumstände (Unfalltod Schwester; familiärer Umzug und Aufbau eines neuen Bauernhofs; Verlust Arbeitsstelle durch Klinikschliessung) eingegangen. Es dürfte sich hier deshalb um konversionsneurotische Symptome und nicht um unfallkausale Leiden handeln.