 Aus dem Attest vom 27.09.2006 des Psychiaters Dr. … (beratender Vertrauensarzt Unfallversicherer) geht hervor, dass laut erstem Spitalbericht 2001 keine Bewusstlosigkeit, keine Amnesie (Gedächtnislücke) und keine Nausea (Schwindel/Ohnmacht) bestanden haben. Laut Hausärztin habe sie über Wortfindungsstörungen, Konzentrationsstörungen und anfallartiges Kopfweh geklagt; wobei es sich bei der Versicherten aber um eine emotional labile Persönlichkeit (Tränenausbrüche) handle.